EU plant Einführung von Zöllen auf Waren von geringem Wert
Neue Behörde und zentrales Datensystem sollen Zollverfahren verbessern
Die Europäische Union (EU) beabsichtigt laut einem Medienbericht, in Zukunft auch bei Waren von geringem Wert Zölle zu erheben. Diese Maßnahme könnte zu zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 750 Millionen Euro pro Jahr führen.
Im Rahmen einer bevorstehenden Zoll-Reform plant die EU, die bisherige Grenze von 150 Euro Warenwert für den Import von Gütern aus Drittstaaten abzuschaffen, wie die "Süddeutsche Zeitung" ("SZ") unter Berufung auf einen Gesetzesentwurf berichtet. Vor dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sind jedoch noch weitere Schritte erforderlich. Die Einnahmen aus den Zöllen sollen dem EU-Budget direkt zugutekommen und jährlich zusätzliche 750 Millionen Euro generieren.
Bisher waren Kunden innerhalb des EU-Binnenmarkts von Zollgebühren befreit, solange der Warenwert unter 150 Euro lag. Es wurden lediglich Einfuhrumsatzsteuern erhoben. Laut dem Bericht plant die EU-Kommission, ihre Pläne für diese Änderung in Kürze vorzustellen. Die Reform umfasst auch die Schaffung einer neuen EU-Zollbehörde, die bis 2028 etabliert werden soll.
Ein Schwerpunkt der Reform liegt auf der Bekämpfung von Geldwäsche und illegal erworbenem Vermögen. Die neue Behörde soll ein zentrales "Datendrehkreuz" aufbauen, betreiben und pflegen, um den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern und Zollverfahren zu erleichtern. Dies würde eine schrittweise Ablösung der 27 verschiedenen IT-Systeme der Mitgliedstaaten durch ein zentralisiertes System ermöglichen.
Das Ziel ist ein "EU-weiter Echtzeitüberblick über die gesamte Lieferkette", heißt es in der Kommissionsvorlage laut der "SZ". Der bestehende Verwaltungsrahmen der Zollunion weise keine klare Struktur auf und reflektiere nicht die Entwicklungen im Zollwesen seit 1968.
Die Europäische Zollunion besteht seit 55 Jahren. Für Waren, die aus Drittländern außerhalb der EU eingeführt werden, erheben die nationalen Zollbehörden einheitliche Tarife, während im innergemeinschaftlichen Handel keine Zölle mehr erhoben werden. Die Zolleinnahmen aus Warenimporten machen etwa 14 Prozent des Gesamthaushalts der EU aus.
Bisher waren nicht alle Behörden gleichzeitig über verdächtige Warenlieferungen und illegale Importe informiert, und das europäische Zollsystem war sehr uneinheitlich. Die Reform der EU-Kommission zielt darauf ab, diese Probleme zu lösen und das Zollsystem zu verbessern.
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